Voraussetzung für die Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen ist ferner ein Antrag auf Zulassung nach § 3 der genannten Verordnung im zentralen Verfahren Bewerbung für ein Erststudium oder in einer der in § 6 der Verordnung genannten Vorabquoten Ausländische Bewerber, Sanitätsoffiziere, Fälle außergewöhnlicher Härte, Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung, Zweitstudienbewerber in dem jeweiligen Studiengang für den betreffenden Studienort.
Bitte beachten Sie, dass im Losverfahren keine Ablehnungsbescheide erstellt werden.
Diese Verfahren stehen allen Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung, auch solchen, die bereits einen Studienplatz für einen anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erhalten haben.
Description: Genau das macht das Medizin Losverfahren so besonders: Jede und jeder bekommt die Chance auf einen Studienplatz!